Spenden und stiften

Pace e Bene-Stiftung
IBAN: DE62 3706 0193 0021 0210 40
BIC: GENODED1PAX
Pax-Bank Köln
Onlinespenden: hier
Verwendungszweck: Pace e Bene-Stiftung
Mit dem Zusatz (alternativ) Spende oder Zustiftung und Ihrer Anschrift
(siehe: "Grundsätzliches")

Spende - eine sofortige Hilfe

Sie spenden Geld per Überweisung und dafür setzen wir es konkret ein:
1. Wir finanzieren Hospizplätze in bestehenden Einrichtungen für Obdachlose, so lange wir über keine stiftungseigene Versorgungsmöglichkeit verfügen.
2. Unsere langfristige Vision besteht darin, einen eigenen Ort in der Innenstadt Kölns zu schaffen, an dem die Sorge um sterbende wohnungslose Menschen erfolgen kann – in der räumlichen Nähe zu den Straßen und Orten, die das Leben vieler Frauen und Männer auf der Straße zuvor geprägt haben, sowie zu Freundinnen und Freunden.

Zustiftung - eine dauerhafte Hilfe

Ihre Zustiftung ist eine dauerhafte Geldzuwendung in das Stiftungsvermögen. Dieses wird nicht verbraucht, sondern nur die Erträge aus dem Stiftungskapital, also Zinserträge. Zustiftungen über 5.000 € können (und werden auch nur) auf Wunsch mit Ihrem Namen versehen werden.

Stiftungsdarlehen - eine Hilfe auf Zeit

Eine weitere Möglichkeit, Hilfe zu leisten, besteht in Form eines Stifterdarlehens. Hierbei gewähren Sie der Stiftung einen Betrag ab € 10.000,00, der in voller Höhe an Sie zurück gezahlt wird (Stiften auf Zeit).
Die Stiftung erhält ausschließlich die Zinsen aus dem angelegten Geldbetrag – diese werden für Initiativen und Projekte genutzt.

Grundsätzliches

Bei Spenden bis € 300,00 können Sie bei Ihrer Steuererklärung dem Finanzamt Ihren Kontoauszug als Beleg beilegen, alternativ stellen wir auf Wunsch und Nachfrage eine Spendenbescheinigung aus. Bei Spenden über € 300,00 erhalten Sie automatisch eine Spendenbescheinigung, wenn Sie uns eine Absenderadresse bei der Überweisung angeben.
Die Zuwendung in das zu verbrauchende Vermögen der Stiftung (Spende) hat nicht die gleichen steuerlichen Vergünstigungen wie in den auf Dauer zu erhaltenden Teil der Stiftung (Zustfiftung).
Bei der Vergabe eines Stifterdarlehens stellen Sie der Stiftung leihweise Mittel zur Verfügung, die Zinserträge fließen unmittelbar der Stiftung zu und müssen folglich nicht mehr in einer Einkommenssteuererklärung berücksichtigt werden. Sie zahlen daher für die Zinsen auch keine Kapitalertragsteuern. Umgekehrt ist die Stiftung als gemeinnützige Stiftung von der Körperschaftssteuer befreit. Das bedeutet: Auch bei der Stiftung werden die Zinsen nicht besteuert und stehen in vollem Umfang den Projekten zur Verfügung. Ihr Darlehensbetrag selbst kann jedoch nicht steuerlich berücksichtigt werden. Dies geschieht erst dann, wenn Sie diesen endgültig als Spende, Zuwendung in den Verbrauchsteil der Stiftung, Zustiftung oder Stiftungsfonds zukommen lassen.
Als unselbstständige Treuhandstiftung unter dem Dach der CaritasStiftung im Erzbistum Köln laufen unsere Bankgeschäfte über die CaritasStiftung Köln:
Weitere Informationen finden Sie hier.
Weitere Hinweise
Sämtliche Zuwendungen sind von der Schenkungs- und Erbschaftsteuer befreit. Unabhängig davon, welche der Zuwendung Sie wählen, verwenden wir Ihre Hilfe immer in dem von Ihnen bestimmten Sinn.

Kontakt

Haben Sie Fragen? Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme!

Schreiben Sie eine E-Mail

kontakt@paceebene-stiftung.de

Rufen Sie uns an

0162 2481598

Ansprechpartner vor Ort

Dr. Kirsten Lange-Wittmann & Dr. Philipp Wittmann